Inspektionen in freier Werkstatt?

jamork

Probezeit bestanden...
Hey,
Ich liebäugel zurzeit mit der neuen rsv4. Das Problem is das ich bei meiner vorherigen Aprilia wirklich nur Probleme mit den örtlichen Werkstätten hatte und deswegen nicht mehr zu den Aprilia Vertragswerkstätten gehen möchte, welche in meiner Umgebung sind. Ich hab mich also nach Garantieablauf meiner alten entschieden diese zu einer freien Werkstatt zu bringen und da liefs dann wie geschmiert. Nun ist die Frage wenn ich eine neue Maschine zu einer freien Werkstatt zur Inspektion gebe ( natürlich nach Herstellervorgaben ausgeführt ) verliere ich dann die Garantie / Gewährleistung ? Ich habe hier bereits gelesen, dass dem so sei, habe aber nach Recherche im Internet widersprüchliches gefunden. Gibt es da Erfahrungen oder fundierte Aussagen?

[...]
Aber der inspektion MUSS vom vertrags-händler gemacht werden und muss anschliessend im Piaggio garantie system registriert werden

http://www.n-tv.de/auto/Freie-oder-Vertragswerkstatt-article5959591.html
http://www.kfz-klinck.de/news/item/...was-ist-mit-garantie-und-gewaehrleistung.html
 
Also erzählen mir n-tv und co Mist? Ich meine da steht relativ eindeutig das Gegenteil von dem was du jetzt schreibst...
Was mir wirklich weiterhelfen würde wäre eine Rechtsgrundlage o.ä. dazu. Versteh mich nich falsch ich möchte nicht anzweifeln das du weißt wovon du redest, aber kann es sein, dass dich da irrst? Ich würd mir so gerne eine aprilia kaufen aber wenn du tatsächlich recht hast werd ich wohl umsteigen, denn den Stress ist es einfach nicht wert... :(
 
Verstehe das auch nicht so richtig.
In der Automobilindustrie ist es nicht so.

Da kann ich nur froh sein, dass Werkstätten wie bike-performance von Vince oder Roland von WSC Neuss einen sensationellen ruf genießen und nicht so weit weg sind.
 
Tja da kannste dich echt glücklich schätzen... Ich befinde mich grade in rechtlicher Beratung hierzu werde dann später schreiben was sich ergeben hat.
 
Hatte das Thema mit meinem Anwalt auch recht lange, weil ich leider auch nur negative Erfahrungen mit Vertragswerkstätten hatte.
Fühlte mich stets ausgenommen.
Es gibt in Köln einen Yamaha Händler & einen Suzuki Händler, denen ich nicht mal mein Mofa geben würde, so wie die mit den teuren Fahrzeugen der Kunden hantieren.

Leider ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers.
Der Händler / Verkäufer unterliegt der gesetzlichen Gewährleistung:

Gewährleistung
Die Gewährleistung (= Mängelhaftung, Mängelbürgschaft; engl. warranty) beschreibt die Rechtsfolgen und gesetzlichen Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Seite stehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat.

Gewährleistung bedeutet dabei, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Daher haftet der Verkäufer für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben – auch für solche Mängel, die erst später bemerkbar werden.

Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden. Sie kann aber nicht vertraglich ausgeschlossen werden.

Zu Gunsten eines Verbrauchers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.

Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB. Bei Mangelhaftigkeit der Sache stehen dem Käufer die folgenden gesetzlichen Rechte zu:
– Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
– Rücktrittsrecht (§ 440; § 323; § 326 Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften),
– Minderung (§ 441 BGB),
– Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschriften).

Die Nacherfüllung ist dabei das vorrangige Recht. Sie ist zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (Austausch, oder technisch: Nachlieferung) oder durch die Beseitigung des Mangels (z. B. Reparatur, technisch: Nachbesserung) möglich. Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich.
 
Garantie
Die Garantie (engl. guarantee) ist eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden (Haltbarkeits- oder Funktionsversprechen).

Die Garantiezusage bezieht sich zumeist auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum garantiert wird.

Eine Garantiezusage darf die gesetzliche Gewährleistung (24 Monate) in keinem Fall verringern oder ersetzen, sondern findet immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung.

Viele Verbraucher werfen Garantie und Gewährleistung in einen "Topf". Doch das ist falsch. Grob kann man festhalten, dass Gewährleistung Sache der Händler ist, Garantie Sache der Hersteller. Während Händler zu einer Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, steht es den Herstellern frei, für ihre Produkte zu garantieren.
 
Einige Informationen habe ich auch bereits bekommen:
mein Rechtsanwalt in diesem Fall schrieb:
wenn Sie eine gebrauchte Maschine kaufen, können Sie Wartungen und Inspektionen auch in freien Werkstätten durchführen lassen. Dann verlieren Sie weder die Gewährleistung, noch die Garantie.

Ist es hingegen eine Neumaschine, kann die Garantie vom Service in einer Vertragswerkstatt abhängig gemacht werden (BGH, Urteil vom 25.09.2013, Az.: VIII ZR 206/12).

Die neben der Garantie bestehende gesetzliche Gewährleistung darf von solchen Bedingungen nicht abhängig gemacht werden.

Diese Ansprüche haben Sie also auch bei Nutzung einer Freien Werkstatt.

Wenn die Firma sich quer stellt, fordern Sie diese unter Fristsetzung auf, die Ansprüche anzuerkennen.

Macht sie das nicht, sollten Sie nach Fristablauf einen Rechtsanwalt beauftragen. Dann müsste der Anspruch eingeklagt werden.
Das Urteil bezieht sich auf eine Gebrauchte, eins für ein Neufahrzeug bekomme ich hoffentlich auch noch.
 
Unterm Strich: Wenn du dich nich an die Werkstattbindung hälst, hast du immernoch die Gewährleistung, der sozusagen gearschte ist dann der Händler, der muss sich dann drum kümmern.
 
Hä?
Verstehe das nicht.
Jedes Bike war mal neu und konnte somit vom Service in einer Vertragswerkstatt abhängig gemacht worden sein.
Das bedeutet, wenn ich einen gebrauchten Vorführer kaufe, kann ich den Service machen lassen, wo ich möchte?

Das macht keinen Sinn.
 
Gewährleitung ist klar gesetzlich geregelt & definiert.
Garantie ist eben eine freiwillige Sachen, auf die Du als Käufer kein Recht hast.
 
Macht für mich genausowenig Sinn aber hallo? Wir leben in Deutschland Gesetze müssen hier keinen Sinn machen :D
Les dir das Urteil durch da steht so drin und das ist Rechtskräftig
 
Ich finds aber echt unerhört. Meiner Meinung nach fällt die Sache mit der Werkstattbindung generell unters Kartellverbot und sollte allgemein als unwirksam erklärt werden.
 
Hm ... sehe das grundsätzlich so wie Du.
Im Grunde genommen verstehe ich aber eines, wenn ich für mein Produkt freiwillig hafte, möchte ich die Sicherheit haben, dass das Fahrzeug genau so serviert wird, wie ich es für richtig halte.

Also wikrlich ins Detail gehend.
Leider bezweifle auch ich, dass manche Mechanier ihre Lehrgänge auch tatsächlich aufmerksam absolvieren.
Bei einem Aprilia Händler hier in Köln, der auch Suzuki verkauft, werden regelmäßig Schrauben vergessen, falsche Drehmomente benutzt oder gar keine.
Ferner auch vergessene Clipse etc. ... HORROR !!!
Ferner gehört auch nicht ein einziger Kratzer an ein Bike, was zwischen 10k & 20k kostet.
Es sind ja Privateigentum anderer, die mit sorgfalt behandelt werden sollten.

Wie gesagt, bei einem Händler wie VINCE ist man in den besten Händen.
Hebebühne & Arbeitsplatz sind mitten in der Halle und für jeden Kunden sichtbar.
 
Du hier in Berlin gibt es meines Wissens nach 4 Aprilia Händler. Von denen war ich persönlich nur bei einem, von den anderen kenne ich nur Online-Bewertungen und die reichen mir. Aber auch bei diesen einem der viel zu teuer ist wurde ich nur nach Strich und Faden belogen... Wir aprilia-Fahrer können da Geschichten erzählen.... Deswegen freie Werkstätten wo man den Mechanikern noch vertrauen kann. Es mag ja Ausnahmen geben aber bei Aprilia scheint es echt Überhand genommen zu haben
 
Schade, dass Du solche Erfahrungen machen musstest.
Verstehe das nicht so wirklich.
Aprilia baut mit die besten Supersportler und definitiv das beste Naked-Bike.
Warum muss man sich den Ruf ruinieren?

Ich liebe diese V4 Motoren und die Fahrwerke der V4, aber dieses Jahr stand ich kurz davor zu wechseln.
Zu hoher Wertverlust, wenige Chancen auf schnellen Wiederverkauf & in der Anschaffung einfach dann zu teuer.
 
Tja ich hab vor 2 Jahren auf aprilia angefangen auf der 125er und würde jetzt auch gerne da bleiben aber den Stress ist es nicht wert... Da kauf ich lieber ne Yamaha oder so und hab dann wenigstens Ruhe verstehste...Oder n Vorführer das zählt dann ja als Gebraucht, mal sehen ob ich mir den Stress mache...
 
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