SC Projekt E4

Nein, stillegen kann er erstmal mal gar nichts. Stilllegen kann nur die Zulassungsbehörde. Er kann es zur Beweissicherung einziehen. Und mal ehrlich, das ist selten und noch seltener allein aufgrund des Standgeräuschs allein. Da musste schon viel machen, bevor das passiert. Wenn eine Fahrgeräuschsmessung die Grenzwerte einhält können sie mal gar nix, egal zu welchem Standgeräusch. Bis dahin hat man dir aber schonmal mindestens den Anhörungsbogen geschickt, weil jeden morgen einer aufsteht und einfach zahlt.

Das ist auch gar nicht spezifisch für den SC Project. Das können sie bei jedem Auspuff machen, sogar beim Serienpott. Sie muessen halt nur ihren Verdacht konstruieren. Dafür tun es im Zweifel auch Werkzeugspuren an einer Auspuffschelle. Ich versteh deswegen immer nicht den Eiertanz, der da gemacht wird. E-Zeichen drauf und gut, der Rest der liegt sowieso nicht in eurer Hand.

Muss man sich doch vorher mal überlegen, ob man die Eier hat, sich das Recht einen legalen Auspuff zu fahren auch bereit ist zu erstreiten. Vom Rumkuschen in der Kontrolle und sich verunsichern lassen, wird es jedenfalls nicht besser.
 
99 dp eingetragen und das ganzen legal mit eingetragenen Auspuff. Inkl Klappeneliminator. Ich kann es kaum glauben.

Gerade bei #Kleinanzeigen gefunden. Wie findest du das?
 
Musst du auch nicht glauben…
Natürlich sind weder das Mapping noch der Klappeneliminator eingetragen worden.
 
Zuletzt bearbeitet:
auch keine Schiedefelgen und seit wann gibts nen elektronischen Lenkungsdämpfer?Hä :X3:
Gruss Rolf
 
auch keine Schiedefelgen und seit wann gibts nen elektronischen Lenkungsdämpfer?Hä :X3:
Gruss Rolf
beim Öhlins EC 2.0 bin ich sicher das du den Lenkungsdämpfer elektronisch und je nach Modus konfigurierbar hast, ob das 2017 auch schon war, kein Plan, kann schon sein…
 
glaub ich dir, dann haste halt noch die Version davor mit späterer EZ, aber da gab’s schon ein semiaktives Fahrwerk:
 
Musst du auch nicht glauben…
Natürlich sind weder das Mapping noch der Klappeneliminator eingetragen worden.
Mal zu dem ganzen Eintragungsgedöns.
Ich war mal in der offroad Szene recht aktiv.
Da gab es eine Wekstatt & Händler, der hat amerikanische Fahrwerke 4 Zoll Höherlegung in Jeeps Wrangler eingebaut.
Ein ihm gut bekannter TÜV Mann hat die abgenommen und eingetragen.
Die waren ab 90 km/h echt schwammig zu fahren.
So ein Jeep war dann mal in einen Unfall verwickelt und wurde von einem gerichtlich bestelltem Gutachter geprüft.
Fazit: sofort stillgelegt, und es wurden Ermittlungen gegen den TÜV Mann aufgenommen.
Ach 1,5 Jahren wurde der in einem Verfahren verknackt.
Was ich damit sagen will, nicht als eingetragene ist legal und hält einer Kontrolle stand.
 
Mal zu dem ganzen Eintragungsgedöns.
Ich war mal in der offroad Szene recht aktiv.
Da gab es eine Wekstatt & Händler, der hat amerikanische Fahrwerke 4 Zoll Höherlegung in Jeeps Wrangler eingebaut.
Ein ihm gut bekannter TÜV Mann hat die abgenommen und eingetragen.
Die waren ab 90 km/h echt schwammig zu fahren.
So ein Jeep war dann mal in einen Unfall verwickelt und wurde von einem gerichtlich bestelltem Gutachter geprüft.
Fazit: sofort stillgelegt, und es wurden Ermittlungen gegen den TÜV Mann aufgenommen.
Ach 1,5 Jahren wurde der in einem Verfahren verknackt.
Was ich damit sagen will, nicht als eingetragene ist legal und hält einer Kontrolle stand.
Das kann ich so bestätigen Illegale Eintragungen bringen garnix !
An meiner RSV wurde von RSI Performens ein Bodis angebaut und durch den Tüv eingetragen .
Endergebnis bei einer Kontrolle stellte sich raus kein Kat verbaut und Eintragung illegal da E nr. von einem anderm Moped stammt .
Musste dann zur Dekra vollabnahme nach §23
und der freundlich Polizist meinte gleich: den Auspuff kannste du gleich austragen lassen .
 
Genu so ist es. Und mein freundlicher von der Dekra bestätigt das. Er haftet für jeden Mist am Fahrzeug. Und wenn einer nach dem tüv etwas umbaut und dann angehalten wird weil es illegal ist, und behauptet das er so durch den tüv gekommen ist, muss er sogar beweisen das es beim tüv Abnahme noch nicht gewesen ist. Daher wird bei der Dekra sehr vileles nun auch bildlich dokumentiert.
 
Da geht es doch eher um Selbstschutz der Angestellten. Wenn die Leute zu ihren Fehlern wenigstens stehen würden ... Aber da wird sofort den anderen der schwarze Peter zugeschoben. Schon so gekauft, alles abgenommen, blablabla.
 
Bei meinem Restomod umbau wurde alles fotografisch festgehalten.Bei einer Kontrolle kann alles bildlich belegt werden.Sollte der Prüfer Dinge eingetragen haben die er nicht darf muss er sich verantworten.Abgesehen davon geht heute ohne Gutachten garnix mehr,schon garnicht so ein Umbau wie meiner.Die Suzui kann ich mir in den Glaskasten stellen originalton vom Ingenieur.Sowas geht heut garnicht mehr.
Gruss Rolf
 
Da geht es doch eher um Selbstschutz der Angestellten. Wenn die Leute zu ihren Fehlern wenigstens stehen würden ... Aber da wird sofort den anderen der schwarze Peter zugeschoben. Schon so gekauft, alles abgenommen, blablabla.
Schützen wovor? Das Kernproblem ist doch, das keiner mehr weiß, was er darf und was er nicht darf, weder der Auftraggeber noch der Prüfingenieur noch der Polizist in der Kontrolle.

- Du bist Bürger, du willst dein Moped individualisieren. Für dich gilt das STVG und die STVZO. Und übrigens nur die! Da die aber noch kräftig querreferenzieren, oft auf EU-Verordnungen und Richtlinien, gelten die dann auch.
- Um auf Nummer sicher zu gehen, denkst du dir, ich geh mal zur Prüfstelle und lass mir den Kram abnehmen. Da steht dann der Prüfingenieur und hat von einem meist nicht näher benannten Vorgesetzten die Anweisung nach ominösen VDO-Blättern zu prüfen. Lustigerweise finden die sich in keinem Gesetzestext, womit dann schon mal die Grundlage für eine Zulassungsverweigerung auf Basis dieser Blätter hochgradig fragwürdig ist. Selbst wenn man mal wohlwollend unterstellt, der Bürger fände diese intransparente Abzocke cool und hilft mit, dann kann er das gar nicht, weil er keinen Zugang zu diesen Blättern hat. Eigentlich braucht der Bürger nur 'nen Stempel "Das ist STVZO-konform".
- Kommen wir zum Klassiker, nämlich der technischen Kontrolle am Straßenrand: Da sitzen dann schnellbesohlte Beamten von denen ich noch nicht viele getroffen habe, die wussten was sie da tun. Ihre Inkompetenz verstecken sie meist hinter einem autoritären Kommandoton und Drohungen. Tatsächlich darf man sich davon nicht einschüchtern lassen, denn die meisten haben gar nicht mehr Ahnung von der Materie wie ihre "Beute". Ihnen bleibt eh nix anderes als sich auf Gummibandparagraph 19.3 für berufen oder eine Mängelkarte auszustellen. Hin und wieder trifft man Ausnahmen, die halt mit Augenmaß auf's Bike schauen und drauf hinweisen, was man besser lösen könnte bevor sie gute Weiterfahrt wünschen.

Dieses System wird so nie funktionieren und auch nie irgendejmand hinreichend Rechtssicherheit bieten. Das kannste gleich direkt in die Tonne treten.
 
Schützen wovor? Das Kernproblem ist doch, das keiner mehr weiß, was er darf und was er nicht darf, weder der Auftraggeber noch der Prüfingenieur noch der Polizist in der Kontrolle.
[...]
- Um auf Nummer sicher zu gehen, denkst du dir, ich geh mal zur Prüfstelle und lass mir den Kram abnehmen. Da steht dann der Prüfingenieur und hat von einem meist nicht näher benannten Vorgesetzten die Anweisung nach ominösen VDO-Blättern zu prüfen. Lustigerweise finden die sich in keinem Gesetzestext, womit dann schon mal die Grundlage für eine Zulassungsverweigerung auf Basis dieser Blätter hochgradig fragwürdig ist. Selbst wenn man mal wohlwollend unterstellt, der Bürger fände diese intransparente Abzocke cool und hilft mit, dann kann er das gar nicht, weil er keinen Zugang zu diesen Blättern hat. Eigentlich braucht der Bürger nur 'nen Stempel "Das ist STVZO-konform".
[...]

Dieses System wird so nie funktionieren und auch nie irgendejmand hinreichend Rechtssicherheit bieten. Das kannste gleich direkt in die Tonne treten.
Tja, bau mal ein Wohngebäude Klasse 4 mit 80 Wohneinheiten. Da erzählen im Vorfeld Planer, Bauamt und Handwerker drei verschiedene Geschichten, nur damit zwei Wochen vor Abnahme der Prüfsachverständige in einer Vorbesprechung feststellt, dass die 80 Wohnungstüren in diesem spezifischen Fall eine Brandschutzklasse zu niedrig sind. Aber so richtig erklären warum das so ist kann er nicht, sondern er muss erst mal ins Büro fahren und dort mehrere Seiten Bundesgesetze, EU-Richtlinien, Normen und Verordnungen zusammenschustern. Im Endeffekt war ausschlaggebend, dass der Bauherr eine große Nummer im Geschäft ist, innerhalb von Tagen ein Gegengutachten organisieren konnte und die Anwälte mit Schadenersatzklage gedroht haben. Plötzlich stirbt keiner mehr im Brandfall wie zuerst angenommen. Einfach so.
 
Motoplex
Zurück
Oben