Der Radel Fred

Wald- und Feldwege gelten nämlich meist als öffentliche Wege. Diese dürfen nur mit ordnungsgemäß zugelassenen Motorrädern befahren werden. Bei einem Verstoß werden ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.
Die 70EUR und der Punkt sind Pillepalle. Dein Kernproblem dürfte sein, dass ein nichtzugelassenes Fahrzeug keine Haftpflicht hat und das ist eine Straftat nach §6 Pflvg. Dafür kann es auch mal ein 1 Jahr Knast geben.
 
Heute wurden Temperaturen bis 30°C angesagt.
Da dachte ich, ich dreh heute morgen noch ne kurze Trainingsrunde, bevor die alten Knochen völlig einrosten.
Und das uralte Biobike bekommt auch keine Standschäden. Die gewohnte Runde...

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Zusammenfassung der geplanten Einschränkungen​

  • Radfahren wird auf Straßen und PKW-taugliche Fahrwege beschränkt.
  • Kriterium für Fahrwege: Ganzjährige Befahrbarkeit durch zweispurige, nicht geländegängige Fahrzeuge.
  • Expliziter Ausschluss von schmalen Pfaden und Rückegassen aus der allgemeinen Betretungsbefugnis.
  • Singletrails benötigen künftig Einzelgenehmigungen und eine offizielle Kennzeichnung.
  • Referenz auf forstliche Baustandards legt eine Mindestbreite von ca. 3,5 Metern nahe.

Update:
 
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