In einer Notfallsituation nicht zu helfen, dazu gehört auch den Notruf abzusetzen, derjenige macht sich einer unterlassenen Hilfeleistung strafbar. Dies kann geandet werden mit einer Strafe, bis zu einem Jahr auf Bewährung.
Nach 30 Jahren Rettungsdienst habe ich leider schon zu genüge feststellen müssen, mit welcher Ignoranz mache Menschen vorgehen. Doch wehe diese benötigen selber einmal Hilfe
Nach 30 Jahren Rettungsdienst habe ich leider schon zu genüge feststellen müssen, mit welcher Ignoranz mache Menschen vorgehen. Doch wehe diese benötigen selber einmal Hilfe
