"Für das Kennzeichen-Scanning müssen "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen worden ist". Der weitgehend unbestimmte Rechtsbegriff bezieht sich laut Juristen auf gewerbs-, gewohnheits-, serien-, bandenmäßig und allgemein "organisiert" begangene Verbrechen. Dazu zählen auch Betrugsfälle, Drogenkriminalität und das Verbreiten von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs.
Das Kennzeichen-Scanning ist zulässig, wenn es "zur Ermittlung der Identität oder des Aufenthaltsorts des Beschuldigten führen kann". Dies soll auch gelten, wenn das Kennzeichen des mutmaßlichen Täters bekannt ist, der Name eines Flüchtigen aber noch nicht. Die Daten dürfen
laut Gesetzentwurf "nur vorübergehend und nicht flächendeckend" automatisch erhoben werfen. Wenn kein Treffer vorliege oder dieser nicht bestätigt werden könne, müssten die erhobenen Informationen "sofort und spurenlos" gelöscht werden."
Find ich jetzt in dem Kontext persönlich nicht so tragisch.
Die Frage ist ob es nicht Mittel bis langfristig auch anders genutzt wird.