Der Daily hat 3,5t zGM. Damit sind nur noch die Gnaden-750kg drin. B96 bringt da halt gar nix, die 750kg-Anhänger darf ich auch mit der B fahren. BE wäre praktisch Ok, aber es gibt den Daily nicht mit 10l Hubraum.
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Aber selbst der Eurocargo für bis zu 18t hat nur max. 6,7l Hubraum. Ich glaube Du brauchst doch nen CE wenn Du unbedingt 10l Hubraum möchtestDer Daily hat 3,5t zGM. Damit sind nur noch die Gnaden-750kg drin. B96 bringt da halt gar nix, die 750kg-Anhänger darf ich auch mit der B fahren. BE wäre praktisch Ok, aber es gibt den Daily nicht mit 10l Hubraum.

Gelber Urlaubsschein habibi. Eine Woche später: "Hä wem gehört der LKW auf dem Mitarbeiterparkplatz"
Ein bisschen mehr ist leider schon nötig.CE hatte mal irgendwie altersbedingten Unsinn in der Fahrerlaubnisverordnung. Irgednwas aus der Kategorie, dass der ab 50 oder 55 ungültig wird. Scheint aber inzwischen weggefallen zu sein, inzwischen geht wohl 'ne Verlängerung mit Urinprobe aller 5 Jahre.

Also, mein Klasse 2 Schein, den ich 1985 beim Bund bemacht habe ist futsch, da ich den nicht verlängert habe. War schon geil einen zu besitzen, aber gebraucht habe ich den nie. Was aber geblieben ist, nach der Umstellung auf den neuen Schein, ist C1E und C1. Das kann aber auch damit zusammenhängen, dass ich den damaligen 3er Schein 1982 gemach habe. Von einer Verlängerungspflicht, dass ich C1E und C1 verlängern muß, weiss ich nichts.Ein bisschen mehr ist leider schon nötig.
Ich habe meinen Führerschein CE aktuell nicht verlängert, da nicht gebraucht.
Voraussetzung Anhang anzeigen 158967
Verlängern, wenn man ihn nicht regelmäßig benötigt, macht irgendwie keinen Sinn mehr.
Lkw-Führerschein verlängern: Kosten und wichtige Fristen https://share.google/r9yafBcUGL2EV7JZ7
C1 und C1E ist bei mir auch unbefristet und hat weiterhin seine Gültigkeit, mehr brauche ich auch nicht mehr. Die sind aber schon ganz günstig, wenn man mal jemanden weiter Abschleppen muss, da mehr als drei Achsen.Also, mein Klasse 2 Schein, den ich 1985 beim Bund bemacht habe ist futsch, da ich den nicht verlängert habe. War schon geil einen zu besitzen, aber gebraucht habe ich den nie. Was aber geblieben ist, nach der Umstellung auf den neuen Schein, ist C1E und C1. Das kann aber auch damit zusammenhängen, dass ich den damaligen 3er Schein 1982 gemach habe. Von einer Verlängerungspflicht, dass ich C1E und C1 verlängern muß, weiss ich nichts.Im Feld "gültig bis" steht nichts drin, aber das heißt ja gar nichts. Auf meinem alten Lappen stand auch im Feld "Gültigkeitsdauer" unbefristet. Das ist schon etwas schräg. Vielleicht sehe ich das auch zu eng, aber wenn ich ein offizielles Papier habe wo "unbefristet" draufsteht, dann sollte es auch etwas Glaubwürdigkeit ausstrahlen.

Ich erkenne leichte masochistische Tendenzen bei dir![]()
AngstAch was, ich bin total LIEB.
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Von einer Verlängerungspflicht, dass ich C1E und C1 verlängern muß, weiss ich nichts.
Ich habe für die etwas ältere Generation, wie mich, zu C1E noch das hier gefunden:C1 und C1E ist bei mir auch unbefristet und hat weiterhin seine Gültigkeit, mehr brauche ich auch nicht mehr. Die sind aber schon ganz günstig, wenn man mal jemanden weiter Abschleppen muss, da mehr als drei Achsen.
Bin allerdings mal gespannt, ob es geändert wird, wenn man gezwungenermaßen einen neuen Führerschein beantragen muss.
Übrigens gibt es die Alterbeschränkung von 50 Jahren nicht mehr, man muss jetzt ab Erstellung alle 5 Jahre verlängern. Anhang anzeigen 158968