Ist das doof .....

Musst du nicht nach Spanien… gab und gibt es in D noch immer. Erträge und Eigenverbrauch aus PV sind zu versteuern. Nur haben sie endlich die Freigrenzen etwas angehoben.
 
Musst du nicht nach Spanien… gab und gibt es in D noch immer. Erträge und Eigenverbrauch aus PV sind zu versteuern. Nur haben sie endlich die Freigrenzen etwas angehoben.
Bei den Erträgen ist das ja klar, aber bitte wann wurde jemals der Eigenverbrauch versteuert? Als was? Geldwerten Vorteil? Hat das FA noch nie interessiert was ich von meiner PV Anlage für einen Eigenverbrauch hatte. Einzig der die Einspeisung bzw Verkauf meines Überschusses wird versteuert.
 
Bei den Erträgen ist das ja klar, aber bitte wann wurde jemals der Eigenverbrauch versteuert? Als was? Geldwerten Vorteil? Hat das FA noch nie interessiert was ich von meiner PV Anlage für einen Eigenverbrauch hatte. Einzig der die Einspeisung bzw Verkauf meines Überschusses wird versteuert.
Dann hast du einen angenehm faulen Prüfer oder bist unter den Freigrenzen. Der private Eigenverbrauch von Strom aus deiner gewerblich betriebenen PV-Anlage stellt eine unentgeltliche Wertabgabe dar, die entsprechend umsatzsteuerpflichtig ist. Und gewerblich betrieben sind eigentlich alle PV-Anlagen - ausgenommen Inselanlagen ohne Einspeisung oder Balkonkraftwerke, die ihren Überschuss unentgeltlich einspeisen.

Dass dass bei kleinen Anlagen unendlich nutzlos bürokratisch ist, hat man ja zumindest schonmal festgestellt und 2022 immerhin die Freigrenzen angepasst.

Das ist letztlich in fast allen Gewerben das gleiche Prinzip und auch einer der Gründe, warum z.B. Supermärkte Reste lieber entsorgen, als zu spenden - die Spende ist als unentgeltlich Wertabgabe umsatzsteuerpflichtig.
 
@pietklokke
Ich habe nur eine 9,6kw Anlage auf dem Dach. Mehr ging früher nicht ohne dass es als gewerbliche Anlage gewertet wird. Und genau dass ist der Punkt. Keiner der bei Verstand ist geht über das aktuelle Limit von 30kw.

Alles bis dahin ist in jeglicher Hinsicht steuerfrei, sowohl die Einspeisung wie auch der Eigenverbrauch. Also gibt's da nix zu prüfen. Und vor 2023 hat man seine Steuerbefreiung einfach beantragt und das wurde soweit auch immer durchgewunken bei kleinen Anlagen. Also ist die rückwirkende Änderung der generellen Freistellung mehr als nur Zeit geworden.
 
Ich habe 2011 installiert und wenn man da die damals noch fällige MwSt. der Anschaffung ziehen wollte, musste man ausnahmslos in die Regelbesteuerung. Wechsel zum Umsatzsteuer-befreiten Kleinunternehmer erst nach 5 Jahren möglich. Aber egal. Das führt hier zu weit :ROFLMAO: ✌️
 
Motoplex
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