Ist das doof .....

Das Thema beschäftig sicher viele Menschen in diesem Land. Vor allem selbstständige Handwerker. Kenne da zig Beispiele wo man weit nach dem 65. Lebensjahr einfach nicht aufhören kann zu arbeiteten, da die sich die KV Beiträge anders nicht leisten können. Meistens muss der Mann ja dann auch noch die Ehefrau mitbezahlen in der privaten KV. Da kommen locker mal 4-stellige Summen auf einen zu. Monatlich.

Life Hack: Einfach vor dem 55. Lebensjahr irgendwo die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung eintüten. Sprich sich anstellen lassen.
Ein Freund von mir hatte die letzten Jahre extra Teilzeit gearbeitet, um zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen, hat auch funktioniert. Leider ist er als Rentner trotzdem wieder zurück in die private Krankenversicherung gefallen, da er im Vorfeld zu lange privat versichert war. 1000033437.webp
 
Soweit ich weiß, muss man bei der privaten Krankenversicherung keine Anteile wie bei der gesetzlichen abführen. Da darfst du deine Betriebsrente, bis auf die Steuern, ganz selbst verprassen.
Nur zur Info: Krankenkassenbeitrage bezahlt ein gesetzlich Versicherter nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die aktuell bei 5.812,50 Euro liegt. Das gilt auch für Rentner. Alles was an Einkommen über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus geht ist daher für gesetzlich Versicherte hinsichtlich Krankenversicherung beitragsfrei.
Wenn ich es richtig verstehe (bin gesetzlich versichert), greift diese Regelung de facto auch bei Privatversicherten, da ihr Krankenversicherungsbeitrag im Rentenalter höher ist, als der Höchstbeitrag der gesetzlich Versicherten gemäß der Beitragsbemessungsgrenze.
 
Immer das gleiche Bashing...
Studium von Oktober 2012 bis September 2019 Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg und Berlin = 14 Semester < 18 Semester nach Adam Riese,
(Quelle: https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/L/lang_ricarda-1045716), 2019 Unterbrechung des Studiums, 2025 Abschluß als LL.B

Um die Zahl der Semester im Jurastudium einzuordnen:
Anhang anzeigen 158816
52% brauchen also 11 und mehr Semester...(Quelle Beck-Verlag)

Akademikeranteil der Abgordneten in den Fraktionen des 21. Deutschen Bundestags
(Quelle: https://www.ue-germany.com/de/news-center/presse/akademikeranteil-im-bundestag)
CDU/CSU90,87 %
Bündnis 90/Die Grünen90,59 %
SPD87,50 %
Die Linke75,00 %
AfD60,93 %

So viel zum Mythos der Studienabbrecher und nichtnutzigen Faulpelze bei den Grünen.
Und bevor es jetzt losgeht mit den nichtnutzigen Langzeitstudenten ohne Berufserfahrung, was bei anderen Parteien komischerweise nicht thematisiert wird...

Es gibt auch bei allen anderen Parteien Studienabrecher ohne Ausbildung (z.B. Paul Ziemiak, CDU, ehemals Generalskretär, zwei Studiengänge ohne Abschluß, s. wikipedia) oder ohne Berufserfahrung wie zum Beispiel Maggus Söder (außer einem halben Jahr Volontariat beim BR und einem halben Jahr als Redakteur keinerlei Berufserfahrung, s. Wikipedia). Die Monate als Leiter der zentralen Unternehmenskommunikation bei seinem Schwiegervater neben seinem Abgeordnetenmandat zähle ich mal nicht dazu. Oder zum Beispiel Andreas Kalbitz mit seinem angeblichen Informatikstudium. Etc, etc...

Man sollte schon fair sein, auch wenn einem eine Person aus welchen Gründen auch immer nicht passt...
Den Bachelor of Laws machst du nach 6 Semestern und der ist nicht vergleichbar mit dem 1. Staatsexamen. Äpfel und Birnen und so.
 
Bzgl. PKV: Da muss man langfristig und realistisch planen. Wer nur den niedrigeren Beitrag sieht und die Ersparnis verjubelt hat sicherlich das nachsehen im Alter. Kann man aber auch anders angehen. Z.B. mit ner freiwilligen zusätzlichen Altersrückstellung, die bis zum maximalen AG-Beitrag dann auch hälftig der AG mit trägt. Auch nicht vergessen darf man, dass die Pflegeversicherung im privaten Bereich anfangs deutlich günstiger ist als die gesetzliche…
 
Nur zur Info: Krankenkassenbeitrage bezahlt ein gesetzlich Versicherter nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die aktuell bei 5.812,50 Euro liegt. Das gilt auch für Rentner. Alles was an Einkommen über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus geht ist daher für gesetzlich Versicherte hinsichtlich Krankenversicherung beitragsfrei.
Wenn ich es richtig verstehe (bin gesetzlich versichert), greift diese Regelung de facto auch bei Privatversicherten, da ihr Krankenversicherungsbeitrag im Rentenalter höher ist, als der Höchstbeitrag der gesetzlich Versicherten gemäß der Beitragsbemessungsgrenze.
Ich bin privat versichert und zahle mit 64 650 Euro im Monat mit 1000 Euro Eigenbeteiligung, Pflegeversicherung inclusive. Wenn ich mit 67 deutsche Rente beantragen kann(das sind ca. 280 Euro/Monat) bekomme ich einen Zuschuss von 6 Euro/Monat zu meiner PKV.

Ich muss aber glücklicherweise nicht jammern, ich bekomme seit ich 58 bin, schweizer Rente von der Pensionskasse und ab Mai gibt es dann auch noch die schweizer AHV dazu. (Das ist wie unsere gesetzliche Rente).

In drei Jahren muss ich mich dann scheiden lassen weil da meine Frau auch die Schweizer AHV bekommt. Das schweizer System ist aber etwas merkwürdig, wenn sie auch die Rente bekommt halbiert sich dafür meine, so dass nur noch die Scheidung übrigbleibt.😁

Lange Rede kurzer Sinn, mir geht es gut trotz teurer PKV, aber sowas darf man ja heutzutage nicht mehr sagen, ich muss mir jetzt einen Grund zum Jammern ausdenken.😉
 
Zuletzt bearbeitet:
Den Bachelor of Laws machst du nach 6 Semestern und der ist nicht vergleichbar mit dem 1. Staatsexamen. Äpfel und Birnen und so.
Ich hatte geantwortet auf:
"Während ihrer Zeit als grüne Politikerin hatte sie 18 Semester Jura und keinen Abschluss zu verzeichnen.
Um diese Zahl einordnen zu können, sollte man wissen dass man in Jura nach 6 Semester einen Freischuss hat."
Das ist durchaus Äpfel mit Äpfel verglichen.

Es ging gar nicht nicht um den LL.B.
Dieses Studium hat sie später absolviert. Mit 14 Semestern LL.B Studium wäre sie sonst längst wegen Überschreitung der Maximalstudiendauer exmatrikuliert worden.
 
Nur zur Info: Krankenkassenbeitrage bezahlt ein gesetzlich Versicherter nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die aktuell bei 5.812,50 Euro liegt. Das gilt auch für Rentner. Alles was an Einkommen über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus geht ist daher für gesetzlich Versicherte hinsichtlich Krankenversicherung beitragsfrei.
Wenn ich es richtig verstehe (bin gesetzlich versichert), greift diese Regelung de facto auch bei Privatversicherten, da ihr Krankenversicherungsbeitrag im Rentenalter höher ist, als der Höchstbeitrag der gesetzlich Versicherten gemäß der Beitragsbemessungsgrenze.
Wie das sich bei der PKV und gesetzlicher Rente aussieht kann ich nicht sagen. Mein Kommentar bezog sich ausschließlich auf die Betriebsrente und da darf man KV und PV den Arbeitgeber und Eigenen Anteil vollständig selbst bezahlen. Zusatzbeitrag natürlich auch. In Summe mit der gesetzlichen Rente und Betriebsrente natürlich nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Bei der privaten KV musst du aber aus deiner Betriebsrente, nach meinem Kentnisstand nichts an die PKV abführen.
 
Bleiben wir realistisch. Weder im Arbeitsleben noch in der Politik sagt ein Abschluss zwingend etwas darüber aus, wie kompetent jemand in seinem Fachgebiet in der Realität ist.

Wenn aber jemand mehrfach die Gelegenheit gibt an seiner Kompetenz zu zweifeln, dann darf man sich auch nicht wundern, wenn Medien und Bürger das Thema bzgl. Ausbildung und Abschluss auf den Tisch bringen. Immerhin darf man dann die berechtigte Frage stellen, warum so jemand dann überhaupt in die entsprechende Verantwortung gebracht wird. Dadurch trat früher ein Diskurs ein, an dessen Ende Politiker schon mal ausgetauscht wurden, weil eben nicht qualifiziert und alle Beteiligten Interesse daran hatten, dass konstruktiv in der Politik gearbeitet wird.

Heute ist das offenbar nicht mehr der Fall. Da zerfledert man sich gegenseitig und wundert sich, warum alles granatenmäßig den Bach runter geht.

Unsere Gesellschaft hat sich dahingewandelt, dass Kompromissbereitschaft kein Bestandteil mehr davon zu sein scheint.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ausbildung ist heute zur Waffe geworden. Man sucht gezielt bei politischen Gegnern diese Schwächen und versucht sie dadurch zu diskreditieren.
Und wenn nichts zu finden ist, dann tut man halt so. Man denke nur an die Plagiatsjäger, die in jahrzehntealten Dissertationen rumschnüffeln, um einen Nachweis des falschen Zitierens zu finden.
Ich denke da gerade an den Fall der Chefredakteurin der Süddeutschen. Das war eine mutwillige Zerstörungskampagne.
Und auch manchem Grünen wurde unterstellt, er hätte keinen Abschluss, obwohl dem so war.
 
Ich glaube jeder der schon einmal eine entsprechende Arbeit geschrieben hat, ob Bachelor-, Master- oder Doktorarbeit, weiß welch Aufwand es ist bzgl. Zitieren, Formatieren etc.! Man muss ja auch bereits früh kleinere Arbeiten schreiben um darauf vorbereitet zu sein.

Falsches Zitieren ist leichter passiert als man glaubt, es gab zu meiner Zeit auch zwei "Regelwerke", nach denen gearbeitet werden konnte. Das machte es nicht einfacher.

Und während ich den Beitrag verfasst hatte, in dem ich aber auch andere Fälle wie etwa den von Mario Voigt ansprechen wollte, meldet der Newsticker, dass die TU Chemnitz seinen Doktortitel aberkennen möchte.

Ich wette, dass bereits die ersten Aufforderungen zum Rücktritt im Netz stehen...

Bin gespannt, wie das ausgeht.
 
Und während ich den Beitrag verfasst hatte, in dem ich aber auch andere Fälle wie etwa den von Mario Voigt ansprechen wollte, meldet der Newsticker, dass die TU Chemnitz seinen Doktortitel aberkennen möchte.

Ich wette, dass bereits die ersten Aufforderungen zum Rücktritt im Netz stehen...

Bin gespannt, wie das ausgeht.

Wegen 2,58% kritischer Stellen.
Nicht, dass ich sein größter Fan wäre, aber ich finde das höchst albern.
 
Motoplex
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