Für mich ist mitlerweile eigentlich klar, dass ein Wartungsmangel vorliegt, weil bei rund 25.000 km (also lange bevor die 30.000 km erreicht waren), so dachte ich - die zeitlich fällige Frist gemacht wurde, bei der auch das Federbein hätte kontrolliert werden müssen, die Werkstatt aber die 30.000 km Frist gemacht hat laut Auftrag und Auftragsbestätigung, bei der es diese Kontrolle eben nicht gibt. Und ca. 2 Monate später kam es ja zum Bruch.
Ob aber dieser Wartungsmangel die Ursache für den Bruch war - oder ein Materialfehler - oder Konstruktionsfehler eines nicht wetterbeständigen Federbeins... lässt sich, vor allem ohne Vorhandenseins des Materials und Untersuchung, gar nicht genau feststellen.
User
veetwotuono hatte gefragt, wie das bei mir mit der "Beauftragung" in der Werkstatt gelaufen ist bzw. wie ich das mache. BISHER habe ich mich immer darauf verlassen, dass die Werkstatt schon aufgrund Ihres Kenntnisses des Wartungsplans das richtige auf den Auftragszettel schreibt. Ich wusste durchaus dass man immer spätestens nach 12 Monaten in die Werkstatt kommen muss, und als die Werkstatt dann sagte, "wir ziehen die 30.000 Wartung vor", habe ich das natürlich gelaubt, ohne noch mal selber detaillierte in den Wartungsplan zu gucken. So ging ich davon aus, da steht das selbe drinn und es wird das selbe gemacht nur früher...
User Munky hatte geschrieben, dass rechtlicher Rat angezeigt sei und ob ich eine Rechtschutzversicherung habe. Diese habe ich durchaus und mitlerweile vom Anwalt in der Erstberatung folgenden ehrlichen Rat bekommen, Kurzzusammenfassung:
- Vom
Hersteller - der kein Vertrag mit mir hat - ist nur etwas zu holen wenn ein Produkthaftungsfall vorliegt. Dazu muss aber eine Person oder Sache zu Schaden gekommen sein, Sachschaden am "eigenen" Produkt wird nicht erstattet, außerdem gibt es immer eine Selbstbeteiligung von 500 € (das sei ein Unikoum beim Produkthaftunggesetzt was es bei keinem anderen Gesetz gebe. Immerhin aber auch 3 Jahre nach dem Schaden bis zu 10 Jahre einforderbar. Scheidet aus
- Vom
Händler - mit dem ich den Kaufvertrag habe, gibt es gesetzliche Gewährleistung, die aber - in meinem Fall der Garantieverlängerung - 4 Jahre betrug und knapp herum war. Außer man weißt dem Händler nach dass er z. B. bei Auslieferung oder Endmontage einen Fehler begangen hat, was hier nicht möglich ist
- Von der
Werkstatt - bei der die letzte Wartung war - gibt es ebenfalls eine Gewährleistungshaftung oder Möglichkeit für Schadenersatz - aber nur a) wenn die mangelnde Wartung auch Ursache war für den Bruch - was ein Gutachter wird herausfinden müssen - aber die Teile sind ja nicht mehr da - und b) die Werkstatt das falsche getan hat: sie wird aber behaupten, "der Kunde wollte genau das haben "die 30.000 km Wartung" trotz anderem Ratschlag, nix anderes. Die Werkstatt mache nie Fehler, das würde dann zur Not auch der Geschäftsführer bezeugen, und so läuft das vor Gericht ins Leere. Punkt.
- Das
Kraftfahrzeugbundesamt... informiere sich angeblich selber über Produktmängel über die gehäuft berichtet werde - auch in Foren - und ich könne es informieren, aber mein einzelner Fall, und vielleicht die 7 Stück die ich in Foren gefunden habe... seihen bei zehntausenden ausgelieferten Motorrädern quasi nichts und das KBA würde da nicht aktiv werden hinsichtlich Rückrufaktion.
Aber wenn es wirklich weltweit nur 7 Fälle gab.... von denen vielleicht sogar nur ein einziger in der Zentrale bekannt geworden ist und von einem Händler angefragt wurde, frage ich mich warum Piaggio nicht verd....mmt nochmal Kulanz zeigt, denn für die Firma ist das doch ein minimaler wirtschaftlicher Schaden, für den einzelnen Kunden aber ein großer wirtschaftlicher Schaden! Geschweige denn warum sie nur alle 5 Monate eine Email beantworten. So funktioniert doch Kundenbindung und Marketing nicht in der heutigen Zeit.... Vor allem für eine Firma die in Deutschland nur einen geringen Marktanteil und kleines Händler Netz hat, und erst noch wachsen will, die müssten sich doch eigentlich ein Bein ausreißen für jeden einzelnen Kunden...!